Singapur - Visum und Einreise


Für
dietouristische Einreise nach Singapur benötigen deutsche Staatsangehörige einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass.

Außerdem müssen Rück- oder Weiterreisetickets nachgewiesen werden. Bei der Einreise wird ein Stempel mit der Aufenthaltsdauer erteilt, in der Regel liegt diese bei 30 Tagen, kann aber auch kürzer sein. Vor Ort kann dann eine Verlängerung beantragt werden. Die Konsularabteilung weist darauf hin, dass die Einreise nach Singapur immer im Ermessen der Einreisebehörde vor Ort liegt.

Kinderausweise sollten auch bei Kindern unter 10 Jahren ein Lichtbild enthalten, der Eintrag in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten wird ebenfalls anerkannt.
Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Es wird empfohlen, für Kinder einen Reisepass zu beantragen. Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigte reisen, benötigen einen eigenen Reisepass und sollten eine von mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung in englischer Sprache mitnehmen. Welche Unterlagen sie einreichen und welche Fristen dabei eingehalten werden müssen, erfahren sie bei den zuständigen Vertretungen.

Für Hunde und Katzen muss eine Einfuhrgenehmigung bei der zuständigen Behörde AVA ( www.ava.gov.sg) beantragt werden. Außerdem muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Die befördernde Fluggesellschaft muss mindestens 24 Stunden vor Ankunft der Stationsleitung die Einreise mitteilen.
Nach Ankunft werden die Tiere gegen Tollwut geimpft und kommen 30 Tage in Quarantäne, die Kosten trägt der Besitzer.

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